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Wir sind umgezogen - seit dem 01.02.2023 sind wir an der
Duisburger Str. 65 in
46446 Emmerich  zu finden.
Telefonisch sind wir unter 02822-500 40 erreichbar.

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Seit 01.06.2022 sind wir DÜMO

Neue Rechtsgrundlage für Prüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen Juni 2024

Gasprüfung ist Teil der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Wer ein Wohnmobil oder einen Wohnwagen mit einer Flüssiggasanlage ausgerüstet hat, muss diese künftig alle zwei Jahre prüfen lassen. Ebenfalls erforderlich ist der Check vor der erstmaligen Inbetriebnahme und vor der Wiederinbetriebnahme nach sogenannten prüfpflichtigen Änderungen. Das regelt der „§ 60 Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen“, der im Juni 2024 in die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) aufgenommen wurde. Liegt bislang für das eigene Wohnmobil oder den eigenen Wohnwagen noch keine Gasprüfung vor, bleibt bis zum 19. Juni 2025 Zeit, diese Prüfung nachzuholen.

Denken Sie daran Ihr Fahrzeug winterfest zu machen!

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Öffnungszeiten

Montag - Freitag
08:00 - 12:30 Uhr & 13:30 - 17:00 Uhr
Samstag 08:00 - 14:00 Uhr

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Service & Leistungen im Überblick

Ihr Outdoor-Service-Spezialist
Know-How heißt für uns, das wir Ihnen einen Service rund um das Thema Outdoor anbieten möchten.
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass das Material und die Technik im
Outdoorbereich vielen widrigen Einflüssen ausgesetzt ist.

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Willkommen

auf unserer Internetseite finden Sie wichtige und umfangreiche Informationen rund um das Thema Caravan-Freizeit. Unser Service sorgt für unbeschwertes Campingvergnügen,

Wir stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ihr Ulrich Hormann.

100 km/h Zulassung

Erforderlich für die100 Km/h Zulassung bei Wohnwagen

Bei Neuwagen vom Händler die 100 Km/h Bescheinigung beim Hersteller anfordern. Hiermit kann dann bei der Zulassung sofort die 100 Km/h Eintragung erfolgen.
Bei Wohnwagen die schon Zugelassen sind müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein und von einem Amtlich anerkannten Sachverständigen bescheinigt werden:
Eine Schlingerkupplung muss montiert sein. Es sind zugelassen: Von ALKO AKS1300, AKS 2000,AKS 2004 und AKS 3004, sowie die Schlingerkupplungen von Winterhoff. Alle Versionen von Westfalia (SSK) sind nicht für die 100 Km/h Zulassung freigegeben.

Der Wohnwagen muss an allen Achsen mit Stoßdämpfern ausgerüstet sein.

Das Alter der Reifen darf nicht älter als 6 Jahre sein.

Die Reifen müssen mindestens für eine Geschwindigkeit von 130 Km/h zugelassen sein.
Das zulässige Gesamtgewicht des Wohnwagens darf das Leergewicht des Zugwagens nicht überschreiten. Die Zulassung von Gespannen auf 100 Km/h wird nicht mehr durchgeführt. Für das Gewichtsverhältnis sowie den erforderlichen Technischen Grundvoraussetzungen des Zugwagens ist der Fahrer des Zugfahrzeuges Verantwortlich.
Der Zugwagen muss ABS sowie ausreichende Anhängelast haben.

Weitere Fragen? Fragen Sie mich, wir finden eine Lösung!

Tempo 100 mit dem Wohnmobil

Tempo 100 mit dem Wohnmobil

Seit dem 01.04.2005 ist die Höchstgeschwindigkeit für Wohnmobile oder Reisemobile mit einem zulässigem Gesamtgewicht bis 3,5t von 80 Km/h auf 100 Km/h angehoben worden. Diese Fahrzeuge brauchen nicht mit einer 100 Plakette gekennzeichnet werden. Dies ist eine Sonderreglung und gilt nur auf Autobahnen und Kraftstraßen und ist befristet bis zum Jahr 2009.

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Reifenalter
Auf den meisten Reifen ist eine Nummer mit eingearbeitet. Diese Zahlenkombination ist allerdings nur auf einer Reifenflanke und nicht selten auf der Innenseite zu finden. Bei Reifen ab dem Jahre 2000 ist es eine vierstellige Zahl die sich aus der Produktionswoche sowie dem Produktionsjahr zusammenstellt. Meistens ist die Zahl in einem Oval eingearbeitet.
Beispiel: 0503, dieser Reifen ist in der 5. Woche im Jahre 2003 produziert worden.
Die Reifenindustrie gibt die dringende Empfehlung, Reifen nach einem Alter von 5 – 7 Jahren zu wechseln, da sich durch normale Chemische Prozesse und Alterung die Lauffläche zum Stahlgürtel ablösen kann. Die folge ist eine plötzliche Reifenpanne mit dem zerschlagen des Radkastens.

 

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Luftdruck

Der Luftdruck ist ebenfalls sehr wichtig. Bei einem PKW wird das Fahrzeuggewicht auf vier Reifen verteilt. Der Luftdruck beträgt je nach Hersteller ca. 1,9 Bar bis ca. 2,5 Bar in Abhängigkeit von Reifengröße und Gewichtsbelastung. Man sollte den vom Fahrzeughersteller angegebenen Luftdruck benutzen. Bei Abweichender Bereifung sollten sie ihren Reifenhändler fragen und den Reifenhändler auf den Betrieb mit einem Wohnwagen hinweisen.
Bei einem Wohnwagen hingegen wird im Allgemeinen das gesamte Gewicht von zwei Reifen getragen. Daraus ergibt es sich das der Luftdruck um einiges höher sein muss, damit der Reifen nicht zu heiß wird und sich die Lauffläche ablöst. Der Schaden ist dann sehr ähnlich wie beim überschreiten des Reifenalters.

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Gasprüfung allgemein

Gasprüfungen nach G607, EN1949 und UVV BGV D 34 (ehemals VBG 21) an Fahrzeugen sind vorgeschrieben. Die Zeiträume und die Auswirkungen der Prüfung sind unterschiedlich. Die Prüfungen müssen durch Sachkundige durchgeführt werden.

Wohnwagen G 607 / EN 1949

Beim Privat genutzten Wohnwagen muss alle zwei Jahre oder nach Arbeiten an der Gasanlage eine Prüfung durch einen Sachkundigen nach G607 durchgeführt werden. Eine nicht durchgeführte Gasprüfung wird bei einer Hauptuntersuchung (z.B. TÜV-Abnahme) als leichter Mangel vermerkt. Für die Behebung des Mangels ist der Fahrzeugführer oder Eigentümer verantwortlich. Die Plakette darf nicht aus diesem Grund verweigert werden. Eine Widervorführung ist wegen einer nicht durchgeführten Gasprüfung nicht zulässig. Bei offensichtlichen Schäden ist es im ermessen des Sachverständigen wie der Schaden eingestuft wird.

Reisemobil G 607 / EN 1949

Privat genutzte Reisemobile muss wie beim Wohnwagen alle zwei Jahre oder nach Arbeiten an der Gasanlage eine Prüfung durch einen Sachkundigen nach G607 durchgeführt werden. Bei einem Reisemobil allerdings muss bei der Hauptuntersuchung (z.B. TÜV-Abnahme) eine gültige Gasprüfung vorliegen. Eine nicht durchgeführte Gasprüfung ist in diesem Fall ein erheblicher Mangel und kann eine Nachprüfung zur Folge haben. Begründung hierfür ist, dass sich der Fahrer im Gefahrenbereich, bei ausströmendem Gas, befindet.

Fahrzeuge in der Vermietung

Jährliche Gasprüfung oder nach Arbeiten an der Gasanlage durch einen Sachkundigen nach G607.

Flüssiggasanlagen zu Brennzwecken in Fahrzeugen § 38
Mindestens alle zwei Jahre oder nach Arbeiten an der Gasanlage durch einen Sachkundigen.

Mobilheime

Gasprüfung nach TRF (Technische Regeln Flüssiggas) alle 10 Jahre durch einen zugelassenen Heizungsfachmann, oder Sondervereinbahrung des Platzbetreibers alle zwei Jahre nach G607 durch eine Sachkundigen.

Ab dem 1.Januar 2005 müssen alle Druckregler und Gasschläuche die älter als 10 Jahre sind ausgetauscht werden.

 

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Fahrzeugprüfung (TÜV-Abnahme)

Fahrzeugüberprüfungen im Rahmen der StVZO 
( im Sprachgebrauch auch TÜV-Abnahmen )

Hauptuntersuchung nach § 21 StVZO ( Ganzabnahme )

Erforderlich wenn ein Fahrzeug länger als eineinhalb Jahre (18 Monate) stillgelegt war.

Hauptuntersuchung Nach § 29 StVZO ( regelmäßige Prüfung )

Wohnwagen vom Tag der ersten Zulassung an alle zwei Jahre.

Reisemobile bis 3,5 Tonnen, erste Hauptuntersuchung nach 3 Jahren der Erstzulassung. Alle weiteren Untersuchungen in den ersten 72 Monaten im zweijährigen Intervall. Danach Jährlich. Die Abgasuntersuchung und die Gasprüfung bleiben alle zwei Jahre fällig.

Reisemobile ab 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen müssen jedes Jahr überprüft werden. Auch die Abgasuntersuchung ist jedes Jahr fällig. Die Gasprüfung ist alle zwei Jahre erforderlich.

Wird immer öfter vom Straßenverkehrsamt gefordert wenn ein noch niemals zugelassenes Fahrzeug zum Beispiel drei Jahre nach dem Kauf erstmals in den Verkehr kommt.

Elektrogeräteprüfung

Elektrogeräteprüfung nach DIN VDE 0105 Teil 100

Vorgeschrieben alle zwei Jahre oder nach Arbeiten an der Elektrischen Anlage (230 Volt) bei Wohnwagen, Mobilheimen und Motorcaravan ( Fliegende Bauten ). Diese Überprüfungen sind durch einen Elektriker oder einer Elektrofachkraft zu dokumentieren.

Bei Fahrzeugen die in der Vermietung sind ist einmal Jährlich eine Elektrogeräteprüfung nach DIN VDE 0105 Teil 100 durchzuführen und zu dokumentieren.

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Warntafeln in Europa

Verschiedene Europäische Vorschriften im Straßenverkehr. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit übernehmen wir Keine Gewähr.

Warntafel

ITALIEN

Über das Fahrzeugheck hinausragende Ladung wie, Fahrradträger, Surfbretter die über das Dach ragen oder Motorradbühnen, müssen mit einer speziellen Warntafel versehen sein. Die Warntafel MUSS aus Aluminium sein und die Abmessung von 50cm X 50cm haben. Zudem MUSS die Folie aus Reflektierendem material sein und die FÜNF STREIFEN MÜSSEN Rot Weiß diagonal angeordnet sein.

SPANIEN

Ein Hoch dem vereinten Europa. Für Spanien braucht man ebenfalls eine Warntafel aus Aluminium mit den Abmessungen 50cm X 50cm. Hier muss das Schild allerdings DREI STREIFEN diagonal aus reflektierender Folie haben. Auch hier muss über das Fahrzeug hinausragende „Ladung“ mit dem Schild abgesichert werden.

 

Warnwesten in Europa

Verschiedene Europäische Vorschriften im Straßenverkehr. Für die Richtigkeit und die Vollständigkeit übernehmen wir Keine Gewähr.

 

Warnwesten dürfen grundsätzlich in den Farben Gelb, Rot oder Orange sein. Wichtig ist das die Westen des Prüfzeichen EN 471 haben. Die Westen müssen bei einer Panne oder einem Unfall außerhalb geschlossener Ortschaft getragen werden.

ITALIEN

Pflicht seit dem 01.04.2004. Wenn nicht ist ein Verwarnungsgeld ab 34,00 € fällig.

SPANIEN

Pflicht seit demZoiper Click2Dial 24.07.2004DE Die Höhe des Verwarnungsgeldes gehen bis ca. 91,00 €.

PORTUGAL

Pflicht seit 01.01.2005. Das Verwarnungsgeld für das Nicht mitführen liegen zwischen 60,00€ und 300,00 € nach ermessen der Polizei. Für das nicht tragen im Bedarfsfall werden zwischen 120,00 € und 600,00 € nach ermessen des Beamten eingefordert.

ÖSTERREICH

Pflicht seit dem 01.05.2005. Hier muss die Weste grundsätzlich bei einer Panne oder einem Unfall getragen werden .Das Strafgeld beträgt zwischen 21,00 € und 36,00 € für das nicht anziehen im Bedarfsfall. Dazu kommt dann noch ein Strafgeld von ebenfalls 21,00 € bis 36,00 € wenn man eine Weste noch nicht einmal mitführt.

Zoll und Einreisebestimmungen

ZUSATZINFORMATIONEN ÜBER URLAUBSLÄNDER

ANDORRA

Währung, Euro

Einreisebestimmung: Je nach Anreise gelten die französischen oder spanischen Zoll und Passbestimmungen.

Weitere Informationen unter der Telefonnummer:Zoiper Click2Dial 00 376 875700AD

 

BELGIEN

Währung Euro

Einreisebestimmung: Für den persönlichen Bedarf dürfen abgabefrei eingeführt werden: 200 Zigarren, 400 Zigarillos, 800 Zigeretten, 1 Kg Tabak, 10 Ltr. Spirituosen, 110 Ltr. Bier, 20 Ltr. Zwischenerzeugnisse, 90Ltr. Wein, davon maximal 60 Ltr. Schaumwein.

Höchstgeschwindigkeiten für PKW, Gespanne, Motorräder und Reisemobile bis 7,5 T innerhalb Geschlossener Ortschaft 50km/h. Auf Landstraßen 90 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Bei den Höchstgeschwindigkeiten ist die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs oder des Gespannes zu beachten.

Beim Abschleppen ist eine Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h zu beachten.

Gelbe Linien am Bordstein heißt Parkverbot.

Nebelschlussleuchten müssen bei Sichtweiten unter 100 Meter durch Regen, Nebel oder Schneefall eingeschaltet werden. Promillegrenze liegt bei 0,5.

Bußgelder von Ausländern können sofort erhoben werden.

Wichtige Telefonnummern:

Polizei 112

Unfallrettung 112

Pannenhilfe durch den Touring Club Royal (TCB) 070 344777

 

BULGARIEN

Währung Bulgarische Lewa ( BGN ) 1,00 € = ca. 1,95 BGN, 1,00 BGN = ca. 0,51 €

Landes- und Fremdwährung ist zur Aus- und Einfuhr unbegrenzt möglich. Ist der Wert höher als 5000,00 BGN muss deklariert werden. Zollfrei ist der persönliche Reisebedarf. Bei der Ausreise muss die gleiche menge wie bei der Einreise vorhanden sein. Zusätzlich dürfen 200 Zigaretten, 50 Zigarren, 0,250 Kg Tabak, 2 Ltr. Wein oder 1 Ltr. Spirituosen Zollfrei ausgeführt werden. Es wird Dringend empfohlen sich nach den aktuellen Ausfuhrbestimmungen unmittelbar vor der Reise zu erkundigen. Zusätzlich muss man Wertgegenstände schriftlich bei der einreise deklarieren. Bei der Einreise die Ausfuhrbestimmungen erfragen. Benutzungsgebühren für Brücken, Fähren, mehrspurigen Fernstraßen und Autobahnen. Zusätzlich wird eine pauschale Einreisegebühr für PKW erhoben. Reservekraftstoff darf nicht ein- oder ausgeführt werden. Aufgrund von möglicher Versorgungsengpässen wird geraten des Öfteren nach zu Tanken. Für PKW, Wohnmobile und Gespanne bis 3,5 T zulässigem Gesamtgewicht gelten folgende Geschwindigkeitsbeschränkungen. Innerorts 50 km/h, außerorts 90 km/h und auf Autobahnen 120 km/h. Wohnmobile und Gespanne über 3,5 T zulässigem Gesamtgewicht dürfen innerhalb des Ortes 50 km/h, außerorts 70 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Die Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit des eigenen Fahrzeugs ist zu beachten. Jeder Unfall muss unverzüglich der Polizei gemeldet werden. Die Promillegrenze liegt bei 0,5.

Wichtige Telefonnummern:

Polizei 166

Unfallrettung 150

Pannenhilfe durch den Union des Automobilistes Bulgares (UAB) 02 91146

 

DÄNEMARK

Währung Dänisch Krone (DKK) =100 Öre 100 DKK= ca. 14,15€ , 1,00€ = ca. 7,05 DKK

Zollfrei im Privatem Reiseverkehr innerhalb der EU: 110 Ltr. Bier, 90 Ltr. Wein (davon max. 60 Ltr. Schaumwein), 20 Ltr. Zwischenerzeugnisse und 10 Ltr. Spirituosen. Auch für Kaffee und Tee gibt es Höchstgrenzen. Für Personen über 16 Jahren sind auch noch 1 Kg Tabak, 200 Zigarren, 400 Zigarillos oder 800 Zigaretten frei. Die Höchstgeschwindigkeiten für Motorräder, Kraftfahrzeuge, und Wohnmobile bis 3,5 T Gesamtgewicht sind innerhalb des Ortes 50 km/h, außerhalb des Ortes 80 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Alle Gespanne, Wohnmobile über 3,5 T Gesamtgewicht dürfen innerhalb des Ortes 50 km/h, außerhalb des Ortes 70 km/h oder 80 km/h je nach Ausschilderung und auf Autobahnen 80 km/h. Abblendlicht muss auch am Tage bei der Fahrt eingeschaltet sein. Weiße Dreiecke an Einmündungen von Verkehrswegen auf der Fahrbahn bedeuten Vorfahrt gewähren. Die Promillegrenze liegt bei 0,5.

Wichtige Telefonnummern:

Polizei 112

Unfallrettung / Feuerwehr 112

ADAC-Notrufstation von 8:00 Uhr bis 18:00 UhrZoiper Click2Dial 79424285DE

Pannenhilfe gebührenpflichtigZoiper Click2Dial 79424242DE

 

FRANKREICH

Währung Euro

Zollfrei im Privatem Reiseverkehr innerhalb der EU: 110 Ltr. Bier, 90 Ltr. Wein (davon max. 60 Ltr. Schaumwein), 20 Ltr. Zwischenerzeugnisse und 10 Ltr. Spirituosen. Auch 1 Kg Tabak, 200 Zigarren, 400 Zigarillos oder 800 Zigaretten sind frei. Größere Mengen müssen im Fall der Kontrolle der Finanzbehörde glaubhaft gemacht werden das es Privatgebrauch ist. Höchstgeschwindigkeiten für PKW, Gespanne, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 T Gesamtgewicht dürfen innerhalb der Ortschaft 50 km/h, außerhalb der Ortschaft bei Nässe 80 km/h sonst 90 km/h. Auf Schnellstraßen bei Nässe 100 km/h sonst 110 km/h. Bei Autobahnen sind auf Nasser Fahrbahn 110 km/h, oder auf Trockener Straße 130 km/h vorgeschrieben. Abblendlicht ist bei Regen, Nebel und Schneefall einzuschalten. Der Kreisverkehr hat gemäß der Beschilderung Vorfahrt. Sind Gelbe streifen am Fahrbahnrand bedeutet das Parkverbot. Die Promillegrenze ist 0,5.

Wichtige Telefonnummern:

Polizei 17

Polizei mobil 112

Unfallrettung 15

Feuerwehr 18

ADAC Notrufstation 04 72171222 24 Stunden besetzt.

ITALIEN

Währung Euro

Zollfrei im Privatem Reiseverkehr innerhalb der EU: 110 Ltr. Bier, 90 Ltr. Wein (davon max. 60 Ltr. Schaumwein), 20 Ltr. Zwischenerzeugnisse und 10 Ltr. Spirituosen. Auch 1 Kg Tabak, 200 Zigarren, 400 Zigarillos oder 800 Zigaretten sind frei. Tankstellen sind nur auf den Autobahnen durchgehend geöffnet. Höchstgeschwindigkeiten für PKW, Motorräder und Wohnmobile bis 3,5 T, innerhalb des Ortes 50 km/h, außerhalb der Ortschaft 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h -150 km/h. Gespanne dürfen außerhalb von Ortschaften und auf Schnellstraßen 70 km/h und auf Autobahnen 80 km/h fahren. Wohnmobile über 3,5 T dürfen außerorts 80 km/h und auf Autobahnen 100 km/h fahren. Die Fahrzeugbreite darf 2,5 Meter nicht überschreiten. Für Wohnmobile gibt es eine maximale Länge von 8 Metern. Das Fahren mit Abblendlicht ist auf allen Straßen vorgeschrieben. Bei Pannen oder Unfällen ist das Tragen von Warnwesten vorgeschrieben.

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